Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Kanu-Schumacher zustande. Der Kunde hat die Möglichkeit, mehrere Personen mitanzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitange-
meldeten Personen gegenüber Kanu-Schumacher. Minderjährige Personen benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 50 % des Rechnungsbetrages fällig. Den Restbetrag bezahlen Sie bitte am Reisetermin vor Ort.
Rücktritt
Sollten Sie von einer geplanten Kanutour zurücktreten wollen, so beachten Sie bitte, dass bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin, folgende Kosten für Sie entstehen. Bis 7 Tage vor dem Termin: 20% des Gesamtpreises; bei weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50% des Gesamtpreises. Am Tag des Termins: 90% des Gesamtbetrages.
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen
durch den Reiseteilnehmer entsteht kein Rückerstattungsanspruch.
Rücktritt des Veranstalters
Wird die Kanutour infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Niedrig-
wasser etc.) erheblich erschwert oder gefährdet, kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten. Eingegangene Zahlungen werden dann umgehend von uns zurückerstattet. Wir kündigen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bei grob vertragswidrigem Verhalten eines Einzelnen oder mehrerer Teilnehmer, auch Teilleistungen für einzelne oder alle Teilnehmer. Evtl. entstehende Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sind vom Kunden zu tragen.
Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Unsere Haftung ist auf max. den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Die Teilnahme an unseren Reisen und die Mitnahme eigener Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Schäden an Dritten sowie für gestohlenes Gepäck, das in Zelten oder in unseren Bussen gelagert und transportiert wird. Bei nicht selbstveranstalteten Reisen tritt der Veranstalter nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung. Es gelten die Geschäftsbedingungen des durchführenden Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für von ihm grobfahrlässig verursachte Schäden.
Leistungsänderungen
Wir behalten uns eine kurzfristige Änderung des Reiseziels vor, wenn eine Befahrung des vorgesehenen Flusses aufgrund der herrschenden Witterung oder durch Änderung der gesetzlichen Befahrungsregeln nicht möglich ist. Durch notwendige Abänderungen einzelner Reisebestandteile werden die übrigen vertraglichen Bestandteile nicht berührt.
Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 6 Monaten.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hofgeismar.
Allgemeines
Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Fahrten als auch für die Vermietung ist, dass Sie schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Benutzung der Kanus auf eigene Gefahr geschieht und wir für Schäden an Dritten nicht haften. Es besteht Schwimmwestenpflicht.
Alkoholkonsum vor und während einer Kanutour kann zu schweren Unfällen führen und ist daher untersagt. Teilnehmer verpflichten sich, Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen (0,5 ‰). Wir behalten uns vor, bei schwerem Fehlverhalten der Teilnehmer die Tour abzubrechen bzw. nicht durchzuführen ohne Rückerstattungspflicht der gezahlten Gebühren.
Kanuvermietung
Der Mieter verpflichtet sich, die geliehenen Kanus schonend und sachgerecht zu behandeln und jederzeit genügend zu beaufsichtigen und gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang an den überlassenen Gegenständen entstehen. Werden die Kanus in einem Zustand zurückgegeben, der Reparaturen nötig macht, die nicht auf vertragsgemäßer Nutzung beruhen, haftet der Mieter neben den dafür notwendigen Aufwendungen auch für den Verleihausfall. Die Boote müssen vor der Rückgabe gereinigt werden
Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe gilt §557 I BGB mit der Maßgabe, dass als Mindestschaden der tarifliche Tagesmietpreis für jeden angefangenen Tag, gerechnet ab 18.00 Uhr des Vortages gefordert werden kann. Bei Rückgabe an einem anderen als den vereinbarten Ort, haftet der Mieter auch für die dadurch verursachten Aufwendungen und Schäden.